GuKPhelfer/in

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer / -in

Gesundheits- und Krankenpflegehelferinen oder -helfer arbeiten in einem professionellen Team im Krankenhaus, im Altenpflegeheim, in einer anderen stationären Pflegeeinrichtung oder in der ambulanten Pflege. Sie erledigen unter Anleitung einer Pflegefachkraft pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben und versorgen kranke und alte Menschen unterschiedlicher Altersgruppen. Wer in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe arbeitet, unterstützt bei der Körperpflege, hilft bei der Nahrungsaufnahme und dokumentiert pflegerische Maßnahmen.


Neben den pflegerischen Aufgaben spielen auch die Kommunikation und die Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten, der Klientinnen und Klienten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner eine wichtige Rolle.


Bei gutem Abschluss der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe besteht die Möglichkeit, sich zur Pflegefachperson weiter zu qualifizieren.

Ihre Bewerbung

Wer am Evangelischen Bildungszentrum für Gesundheitsberuf Stuttgart die Ausbildung zur / zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in machen möchte, muss mindestens 17 Jahre alt sein, die deutsche Sprache mündlich und schriftlich beherrschen sowie mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen.


Zur Vorbereitung auf die Ausbildung und um herauszufinden, ob der Berufswunsch tatsächlich der richtige ist, wird ein Praktikum in einem Krankenhaus, in einem Altenpflegeheim oder in einer ähnlichen Einrichtung empfohlen.

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Die Ausbildung

Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt. Am EBZ beginnt die Ausbildung am 1. April jedes Jahres. Sie dauert ein Jahr und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht.


Der Kurs gliedert sich in die theoretische Ausbildung an der Schule sowie die praktische Ausbildung in einem der drei EBZ-Trägerkrankenhäusern. Dabei wechseln Theorie- und Praxisphasen ab. In der praktischen Ausbildung erhalten die Auszubildenden Praxisanleitung durch pädagogisch qualifizierte Pflegekräfte und Praxisbegleitung durch die Lehrkräfte der Schule.

Die Ausbildung an der Schule setzt sich aus mindestens 600 Stunden theoretischem sowie mindestens 100 Stunden praktischem Unterricht zusammen. Unterrichtet wird im Blocksystem, bei dem jeweils mehrwöchige Unterrichtsphasen in der Schule mit Praxisphasen in den Einsatzbereichen abwechseln. In den Unterrichtsphasen lernen die Auszubildenden, kranke und alte Menschen unter Anleitung eines/einer Gesundheits- und Kranken- oder Altenpfleger/in zu pflegen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu erledigen. 


Im theoretischen Unterricht werden die Grundlagen der Pflege und Pflegelehre sowie der Ersten Hilfe vermittelt und die Themenfelder Gesundheit und Krankheit, berufliche Aspekte der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe sowie rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit behandelt. Der praktische Unterricht dient der Einübung pflegerischer Tätigkeiten und Techniken.


Die Lerninhalte sind in Module oder Lernfelder gegliedert, die einen ganzheitlichen Einblick in die praktischen Aufgaben und Erfordernisse der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe geben. Ziel der Ausbildung ist es, pflegerische und hauswirtschaftliche Kompetenzen zu vermitteln, die neben Fach- und Methodenkompetenz auch Personal- und Sozialkompetenz umfasst.


Die fachpraktische Ausbildung umfasst mindestens 900 Stunden in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie und ambulante Pflege. Eingesetzt werden die Auszubildenden in den Ausbildungskrankenhäusern und in kooperierenden Diakonie- und Sozialstationen. Praxisanleiterinnen und
-anleiter sowie examinierte Pflegekräften betreuen die Auszubildenden während der praktischen Einsätze. Neben dieser Praxisanleitung erhalten sie kontinuierlich Praxisbegleitung durch Lehrkräfte der Schule.

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